Erben und Vererben
Als Testamentsvollstrecker führe ich die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus. Sie können den Testamentsvollstrecker namentlich in Ihrem Testament benennen oder lediglich Testamentsvollstreckung anordnen. In diesem Fall muss ein geeigneter Testamentsvollstrecker nach der Testamentseröffnung benannt werden. Ihnen, als Privatperson oder Unternehmen, bin ich bei der Sicherung und Verwaltung sowie Abwicklung des Nachlasses behilflich. Als Erbe oder Miterbe helfe ich Ihnen bei der Regelung des Nachlasses, der Erbenermittlung bis hin zum Antrag des Erbscheins, der steuerlichen Angelegenheiten und der Auszahlung gemäß ihres Erbteils. Vermieter und Gläubiger können sich ebenfalls an mich wenden. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der angebotenen Tätigkeiten.

Mein Umgang mit Nachlässen baut auf Erfahrung, Disziplin, Fürsorge und Effektivität auf. Dabei steht mir ein bundesweit vernetztes Netzwerk an Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung, um alle erforderlichen Fachrichtungen professionell und kompetent abdecken zu können. Des Weiteren weiß ich auf langbewährte Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Immobilien-, Kunst- und Antiquitätengutachter, Räumungsunternehmen sowie weitere hilfreiche Unternehmen und Dienstleister zurückzugreifen. Oft sind die wahren Schätze im Nachlass nur schwer erkennbar. Daher ist es auch hier wichtig, professionellen Rat einzuholen.
Ich gehöre dem Bund deutscher Nachlasspfleger e. V. an und verfüge somit über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und eine Vertrauensschadenversicherung. Hierdurch entsteht Ihnen als Erbe kein Risiko einer unsachgemäßen Handlung mit dem Nachlass.
Ich bin Ihr Ansprechpartner, wenn der Sachverhalt nach dem Ableben eines Menschen unklar ist. Oft besteht die Notwendigkeit zur Nachlasssicherung oder der Ermittlung der unbekannten Erben, bis hin zur rechtmäßigen Verteilung des Nachlassvolumens.
Testamentsvollstreckung
Im Falle einer durchdachten und geplanten Nachlassregelung, diene ich Ihnen als Testamentsvollstrecker, um Ihre letztwillige Verfügung auszuführen. Gerne können Sie mich auch Privatpersonen und Nachlassgerichten empfehlen.
Vermieter und Gläubiger
Als Vermieter können Sie vor dem Problem stehen, dass der Mieter stirbt und sich offensichtlich kein Angehöriger um den Vorfall kümmert. Insbesondere stehen Sie als Vermieter vor dem Problem, keinen Ansprechpartner zur Auflösung des Mietverhältnisses zu haben. Demnach haben Sie auch nicht das Recht über die Räumlichkeiten oder über den Inhalt zu verfügen. Ähnliche Probleme ergeben sich aufgrund eines fehlenden Ansprechpartners für Gläubiger aller Art.
Sprechen Sie mich an, ich helfe Ihnen die richtigen rechtlichen Schritte einzuleiten. Das ist für sie kostenlos.
Erbe – Was nun ?
Nach einem Sterbefall stehen in erster Linie Trauer und eine Vielzahl an Regelungen und zu regelnden Dingen im Vordergrund. Hier deuten sich schon die ersten Komplikationen an. Verbindlichkeiten, Immobilien, Unternehmen, Kunstgegenstände, Waffen, steuerliche Fragen oder ein ausgeprägter digitaler Nachlass. Aber auch aus einem scheinbar überschuldeten Nachlass kann bei kompetenter Verwaltung ein aktives Vermögen resultieren. Denken Sie vor einer frühzeitigen Ausschlagung darüber nach. Andererseits kann ein oberflächlich betrachteter, übersichtlicher Nachlass, eine Vielzahl an Komplikationen bergen. Gerne übernehme ich die Abwicklung des Erbfalls und entlaste Sie in den anstehenden emotionalen und verwaltungstechnischen Abläufen.
„…denn jeder Nachlass ist so individuell und einzigartig, wie der Mensch der ihn schuf.“
Hieraus ergeben sich somit zahlreiche individuelle Nachlässe mit unterschiedlichen Ansprüchen. Dadurch sind ein breitgefächertes Wissen und Kompetenzen zur Abwicklung solcher Fälle notwendig.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen unter anderem:
Regelung aller anstehenden Nachlassangelegenheiten
Sicherung & Verwaltung sowie Liquidation des Nachlasses
Ermittlung der Erben
Prüfung und ggf. Anpassung bestehender Verträge und Versicherungen
Schuldenbereinigung und Forderungsmanagement
Schaffung der Voraussetzungen zum Erbscheinsantrag
Erbenermittlung/Ahnenforschung
Ob im Rahmen einer Nachlassangelegenheit, anlässlich der Nachlassplanung oder einfach aus dem Verlangen heraus, die eigene große Familie besser kennenlernen zu können, die Ermittlung der potentiellen gesetzlichen Erben ist wichtig und nicht zu vernachlässigen. Bei einem Erbfall ist es wichtig, alle potenzielle Miterben zu berücksichtigen. Im Rahmen der Nachlassplanung sollte der Stammbaum bekannt sein, um möglichst alle wahrscheinlichen Erbkonstellationen berücksichtigen zu können. Durch die Ahnenforschung lässt sich, unabhängig vom Thema Erben und Vererben, der Stammbaum erweitern. Hierdurch können Erkenntnisse über die Herkunft und bisher unbekannte oder verloren geglaubte Familienmitglieder gewonnen werden.


